Mitwirkungspolitik

Mitwirkungspolitik & Offenlegung

Mitwirkungspolitik (Mitwirkungspolitik.pdf)

Die W & L Asset Management AG (nachfolgend „Unternehmen“) fällt unter den Begriff „Vermögensverwalter“ nach Art. 367a Ziff. 3 des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) und hat daher seine Mitwirkungspolitik im Sinne von Art. 367h PGR zu beschreiben.

Das Unternehmen übt keine Aktionärsrechte i.S.v. Art. 367h Abs. 1 Ziff. 1 und 4 PGR aus, die auf einer Mitwirkung in den Gesellschaften basieren, in welche das Unternehmen im Rahmen von Vermögensverwaltungsmandaten investiert hat. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Generalversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.

Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von Art. 367h Abs. 1 Ziff. 2 PGR erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.

Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaften im Sinne von Art. 367h Abs. 1 Ziff. 3 PGR findet nicht statt.

Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären oder anderen einschlägigen Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von Art. 367h Abs. 1 Ziff. 5 und 6 PGR findet nicht statt.

Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von Art. 367h Abs. 1 Ziff. 7 PGR erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des weiteren Vorgehens mit denselben.

Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von Art. 367h Abs. 2 PGR erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.

Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von Art. 367h Abs. 2 PGR erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.

Stand: 31.12.2023

 

Offenlegung nach Art. 367k PGR (Offenlegung.pdf)

Vermögensverwalter: W & L Asset Management AG
Institutioneller Anleger: An alle institutionellen Anleger gemäss Art. 367a Ziff. 2 PGR
Geschäftsjahr: 2023

Nach Art. 367k Abs. 1 PGR haben Vermögensverwalter gegenüber institutionellen Anlegern1, mit denen sie eine Vereinbarung nach Art. 367i Abs. 2 PGR2 geschlossen haben, jährlich offen zu legen, wie ihre Anlagestrategie und deren Umsetzung mit dieser Vereinbarung in Einklang steht und zur mittel- und langfristigen Wertentwicklung der Vermögenswerte des institutionellen Anlegers beiträgt.

Dazu gehört eine Berichterstattung über:
1. die mittel- bis langfristigen wesentlichen Hauptrisiken, die mit den Investitionen verbunden sind;
2. die Zusammensetzung des Portfolios, die Portfolioumsätze und die Portfolioumsatzkosten;
3. den Einsatz von Stimmrechtsberatern für die Zwecke von Mitwirkungstätigkeiten; sowie
4. ihre Politik in Bezug auf die Wertpapierleihe und die Frage, wie sie gegebenenfalls angewendet wird, um ihre Mitwirkungstätigkeiten zu verwirklichen, insbesondere zur Zeit der Generalversammlung der Gesellschaften, in die investiert wurde.

Zur obgenannten Offenlegung gehören nach Art. 367k Abs. 2 PGR auch Informationen darüber, ob und gegebenenfalls wie die Vermögensverwalter Anlageentscheidungen auf der Grundlage einer Beurteilung der mittel- bis langfristigen Entwicklung der Leistung, einschliesslich der nicht finanziellen Leistung, der Gesellschaft treffen, in die investiert wurde, und ob und gegebenenfalls welche Interessenkonflikte es im Zusammenhang mit den Mitwirkungstätigkeiten gab und wie mit diesen umgegangen wurde.

1 Ein „institutioneller Anleger“ ist nach Art. 367a Ziff. 2 PGR: a) ein Unternehmen, das Tätigkeiten der Lebensversicherung im Sinne von Art. 2 Abs. 3 und der Rückversicherung im Sinne von Art. 13 Ziff. 7 der Richtlinie 2009/138/EG5 ausübt, sofern diese Tätigkeiten sich auf Lebensversicherungsverpflichtungen beziehen, und welches nicht nach der genannten Richtlinie ausgeschlossen ist; b) eine Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung im Sinne von Art. 2 der Richtlinie (EU) 2016/23416.
2 Investiert ein Vermögensverwalter im Namen eines institutionellen Anlegers, unabhängig davon, ob mit einem Ermessenspielraum im Rahmen eines Einzelkundenmandates oder im Rahmen eines Organismus für gemeinsame Anlagen, […].

Mittel- bis langfristige wesentliche Hauptrisiken, die mit den Investitionen verbunden sind:
Der Wert einer Investition kann sich steigend wie auch fallend verändern. Die zukünftige Performance von Investitionen kann nicht aus der vergangenen Kursentwicklung abgeleitet werden. Als mittel- bis langfristige wesentliche Hauptrisken sind Investitionen mit Marktrisiken, Kurs-/Währungs-/Zinsrisiken oder Liquiditätsrisiken verbunden. Finanzielle Verluste können sich so beispielsweise aufgrund Änderungen von Marktpreisen ergeben; Anlagen in Fremdwährungen unterliegen Währungsschwankungen. Anlagen mit hoher Volatilität können starken Kursschwankungen ausgesetzt sein. Diese Kursschwankungen können die Höhe des angelegten Betrages ausmachen oder diesen sogar übersteigen. Die Erhaltung des investierten Kapitals kann nicht garantiert werden. Weitere Informationen über Risiken erhalten Sie von der W & L Asset Management AG. Zudem können diese der Broschüre des Liechtensteinischen Bankenverbandes Risiken im Effektenhandel entnommen werden.

Zusammensetzung des Portfolios, die Portfolioumsätze und die Portfolioumsatzkosten:
Details entnehmen institutionelle Anleger den entsprechenden Berichterstattung gemäss MiFID II bzw. den von der Bank zur Verfügung gestellten Dokumenten.

Einsatz von Stimmrechtsberatern für die Zwecke von Mitwirkungstätigkeiten:
Es werden keine Stimmrechtsberater eingesetzt.

Politik in Bezug auf die Wertpapierleihe:
Es wird keine Wertpapierleihe angewendet.

Informationen darüber, ob und gegebenenfalls wie die Vermögensverwalter Anlageentscheidungen auf der Grundlage einer Beurteilung der mittel- bis langfristigen Entwicklung der Leistung, einschliesslich der nicht finanziellen Leistung, der Gesellschaft treffen:

Die W&L Asset Management AG trifft die Investitionsentscheidungen anhand eines fundierten Auswahlverfahrens mit vorgängigen Analysen. Dieses sowie die laufende Überwachung der Märkte erfolgt durch Verwendung von externen Quellen. Hierdurch werden Daten und Informationen zur Strategie, finanziellen und nicht finanziellen Situation, Risikogehalt, Kapitalausstattung, Corporate Governance und sozialen und ökologischen Auswirkungen gewonnen, welche in das Auswahlverfahren direkt oder indirekt einfliessen.

Interessenkonflikte im Zusammenhang mit allfälligen Mitwirkungstätigkeiten:
Die W&L Asset Management AG hat keine Mitwirkungstätigkeiten ausgeübt (siehe Mitwirkungspolitik).

Stand: 31.12.2023

Kontakt

Gerne beantworten wir Ihre Fragen!

Mag. Christoph Wirnsperger
Geschäftsführender Gesellschafter



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